Im Landtag
Als Grundentschädigung erhalte ich pro Monat 7.175,52 Euro (ab 1. Juli 2019), die voll steuerpflichtig sind. Daneben bekomme ich unter anderem für die Wahlkreisarbeit eine steuerfreie, pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.456,95 Euro pro Monat.
Außerdem wird für offizielle Sitzungen noch ein Tagegeld gezahlt, das bei eintägigen Sitzungen 15 Euro und bei mehrtägigen Sitzungen 23 Euro pro Tag beträgt.
Unterbringungs- und Reisekosten, unter anderem für Sitzungen in Hannover, werden gegen Nachweis (Vorlage der Originalbelege) vom Landtag erstattet. Reisekosten mit dem eigenen PKW werden in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer erstattet. Als Abgeordnete besitze ich daneben eine Deutsche-Bahn Netzkarte der 1. Klasse, mit der ich alle Züge in Niedersachsen und nach Berlin benutzen kann. Für notwendige Übernachtungen werden die Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 95 Euro übernommen.
Im Gemeinderat Ostrhauderfehn
Als Mitglied der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn erhalte ich 30 Euro pro Sitzung. Hinzu kommen 15 Euro für jede Fraktionssitzung.
Im Kreistag
Als stellvertretender Landrat zahlt mir der Landkreis eine Aufwandsentschädigung von 430 Euro pro Monat plus einer Fahrtkostenpauschale in Höhe von 215 Euro pro Monat für die Termine, die ich im Landkreis stellvertretend für Landrat Matthias Groote wahrnehme. 27 Euro erhalte ich als Kreistagsmitglied pro Sitzung. 54 Euro bekomme ich für die Sitzungen im Ausschuss für Kreisentwicklung, Umwelt, Natur, Verkehr und Klima. Das doppelte Sitzungsgeld gibt es, weil ich diesen Ausschuss leite.
Für alle Einkünfte als SPD-Mandatsträger im Landtag, in der Gemeinde und im Kreistag gilt: Ein Drittel meiner Einkünfte aus meiner Abgeordnetentätigkeit gebe ich als Mandatsräger an die SPD ab – was auch völlig richtig ist, weil ich von meiner Partei für diese Parlamente aufgestellt worden bin.