Rede zum Katastrophenschutzgesetz: „Niedersachsen ist gut aufgestellt“

Sascha Laaken bei seiner Rede im Landtag.

Der Landtagsbeschluss stellt den Katastrophen- und Zivilschutz in Niedersachsen gut für die großen Herausforderungen der kommenden Jahre auf. Das meinte der SPD-Landtagsabgeordnete Sascha Laaken in seiner Rede im Landtag zur Novellierung des Katatrophenschutzgesetzes. „Nicht zuletzt der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine oder die Häufung von Extremwetterereignissen wie im vergangenen Jahr im Ahrtal zeigen deutlich, dass ein starker Zivilschutz elementar für die innere Sicherheit und Ordnung in unserem Land ist. Mit dem neuen Katastrophenschutzgesetz wollen wir auch unsere kritische Infrastruktur besser schützen. Eine Verordnung regelt in Zukunft, welche Unternehmen im Ernstfall besonders wichtig sind. Das Innenministerium dient dabei als zentraler Ansprechpartner für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Zur Krisenprävention macht das Gesetz darüber hinaus Vorgaben zur Vorhaltung von Notfall-Einheiten und den Betrieb eines Zentrallagers mit wichtigen Gütern.“

Sascha Laakens Rede zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) und des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG)“ im Wortlaut:

„Heute ist ein guter Tag für die Menschen in Niedersachsen. Mit der heutigen Novellierung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes stellen wir die Weichen dafür, dass wir in Niedersachsen für zukünftige Großschadenslagen gut aufgestellt sind.

Nicht zuletzt durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg von Putin auf die Ukraine, sondern auch durch die ständig zunehmenden Großschadensereignisse und durch die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels ist es deutlich geworden, die Krisenmanagementstrukturen in Niedersachsen den tatsächlichen Veränderung anzupassen.

Steigende Anforderungen an den Bevölkerungsschutz

Mit dem uns vorliegenden Katastrophenschutzgesetz tragen wir den steigenden Anforderungen an den Bevölkerungsschutz Rechnung.

Uns allen ist bekannt, dass auf dem Gebiet des Katastrophenschutzesrechts derzeit starke Bewegungen vorhanden sind. Tatsächlich haben bislang aber nur zwei Bundesländer aktiv gehandelt und sich der neuen Lage angepasst. Niedersachseen gehört zu einem dieser zwei Bundesländer.

Dafür möchte ich dem Innenminister Boris Pistorius meinen Dank aussprechen. Das Innenministerium hat mit Neubeurteilung der Lage nicht geredet, sondern gehandelt. Konsequent gehandelt im Sinne eines deutlich verbesserten Bevölkerungsschutzes.

Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass in den Stellungnahmen der der Verbände und Organisationen häufig die Wortlaute „wir begrüßen“ oder „sehr zu begrüßen“ zu lesen war. Diese positiven Anmerkungen machen deutlich, dass wir heute ein Gesetz auf den Weg bringen, welches im Ernstfall auch effizient, handlungssicher und vor allem für die Einsatzkräfte rechtssicher aufgestellt ist.

Nehmen wir den gesamten neuen Bereich der Kritischen Versorgungsinfrastruktur, kurz KRITIS. Kritische Infrastrukturen sind enorm wichtige Bestandteile unseres täglichen Lebens. Ein Ausfall führt unabdingbar zu einer Gefährdung der Bevölkerung. Wir haben jetzt eine Rechtsklarheit für die aufgeführten Unternehmen. An dieser Stelle möchte ich auch die Flexibilität dieser Regelung erwähnen; in Form einer Verordnung können jetzt zeitnah auch individuelle Bedürfnisse und Veränderungen von vor Ort mit einbezogen werden.

Die Mitwirkungspflicht der Krankenhäuser im Katastrophenschutz ist ebenfalls neu. Wir stellen damit eine bessere Verzahnung zwischen den Krankenhäusern und den Einsatzkräften im Katastrophenschutz her.

Landesamt für Katastrophenschutz bündelt Fachwissen

Auch strukturell haben wir die Verantwortungen neu organisiert. Mit dem Landesamt für Katastrophenschutz bündeln wir das Fachwissen und sind im Ernstfall schneller und effektiver unterwegs. In diesem Kontext muss auch die Bereitstellung eines Zentrallagers für den Katastrophenschutz erwähnt werden. Beide Dinge werden von uns jetzt gesetzlich nachvollzogen.

Das wir es sehr ernst meinen mit der Wahrnehmung der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Katastrophenschutz ist ein Teil davon, zeigt sich in der Erweiterung der Fachdienste: Die Aufnahme des CBRN (chemisch, biologisch, radiologisch und nuklearen Schutz), sowie der Logistikdienst sind richtig und konsequent.

Konsequent ist das Gesetz auch mit der neu geschaffenen Duldungspflicht. Erstmals wird durch Regelung klargestellt, dass unsere Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit nicht behindert werden dürfen und sie Zugang und Nutzung zu und von Privatgrundstücken haben. Entsprechendes gilt im Übrigen für die Anbringung von Warneinrichtungen auf Grundstücken. Die möglichen Beeinträchtigungen der Eigentümer stellt im Hinblick auf den Nutzen für die Gesamtbevölkerung aus unserer Sicht keine Unverhältnismäßigkeit dar.

Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich mitteile, dass es beim Wiederaufbau des flächendeckenden Sirenennetzes stockt. Das liegt allerdings nicht an einer unzulänglichen Mittelausstattung, sondern simpel daran, dass es auf dem Markt derzeit kaum Sirenen zu erwerben gibt und die Handwerker, man muss ja sagen glücklicherweise, derzeit volle Auftragsbücher haben.

40 Millionen Euro als schnelle Hilfe

Und auch hier muss ich dann wieder unserer Innenminister Boris Pistorius loben: Anstelle eines untätigen Abwartens, hat er als erster Innenminister ein Ad-hoc-Paket zur Stärkung des Katastrophenschutzes auf den Weg gebracht. Ausgestattet mit 40 Millionen Euro. Mit diesem Geld werden wir notwendige Fahrzeuge, dringliche Einsatzmittel anschaffen und auch die Aus- und Fortbildung unserer Einsatzkräfte aus den Hilfsorganisationen forcieren. Und es wird unsere Aufgabe sein, diese Mittel auch in den nächsten Jahren im Landeshaushalt bereitzustellen.  Aber auch der Bund wird hier seinen Teil leisten. Unser Minister hat hierzu auf der letzten Innenministerkonferenz ein 10 Mrd. Paket vom Bund gefordert. Wir alle wissen, dass jetzt die Stunde geschlagen ist, unser Land resilienter im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes zu machen.

Heute werden wir auch eine Änderung im Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr verabschieden. Mit der Änderung geben wir den KameradenInnen der Freiwilligen Feuerwehren mehr Rechtssicherheit an die Hand. Zur Absicherung von Veranstaltung in der Gemeinde haben sie nun die Befugnis verkehrsregelnd einzugreifen. Das, dass in vielen Gemeinden schon seit Ewigkeiten so praktiziert wird, beispielsweise beim Laternenumzug der Kindergärten ist uns bewusst, doch nun geben wir der Feuerwehr dafür auch eine rechtliche Absicherung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort über unsere ehrenamtlichen und auch hauptamtlichen Einsatzkräfte sagen. Mit unserem Arbeitskreis haben wir vor zwei Wochen im Rahmen unserer Blaulichtwoche genau diese Helferinnen und Helfer aufgesucht und ihnen zugehört. Jedes ihrer Worte machte deutlich, dass sie ihre Aufgabe ernst und mit selbstlosem Engagement wahrnehmen.

Im Katastrophenfall geht es nicht ohne Ehrenamtliche

Fraktionsübergreifend darf ich wohl sagen, dass es ohne unsere Ehrenamtlichen im Katastrophenfall nicht klappen wird und wir Ihnen deswegen unseren Dank und unseren Respekt für das Geleistete aussprechen. Besonders froh sind wir daher mit der im Gesetz einhergehenden Änderung des Brandschutzgesetzes in Bezug auf die Helferinnen- und Helfergleichstellung. Künftig können die Einheiten des Katastrophenschutzes analog den Feuerwehren auch unterhalb des Katastrophenfalls, nebst Verdienstausfall und Kündigungsschutz für ihre Einsätze freigestellt werden.  Ein absolut richtiger und wichtiger Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes.

Vielen Dank!“